Impressum
Kanzlei Grass & Schamma
Luitpoldstraße 24
66482 Zweibrücken
06332 / 56 87 90
ino@grass-schamma.de
USr-IDNr.: DE300378837
Inhaltlich verantwortlich für den redaktionellen Teil nach § 55 II RStV:
Sonja Grass und Barbara Schamma
Berufshaftpflichtversicherung
bei der ERGO Versicherungs AG, Ergo-Platz 1, 40477 Düsseldorf
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Haftpflichtansprüche im folgenden räumlichen Geltungsbereichs: im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Zulassung/Aufsichtsbehörde:
Sonja Grass und Barbara Schamma haben die Qualifikationen zur Führung der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in Deutschland erworben. Sie sind Mitglieder folgender Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde zuständig ist:
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Str. 17
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332/8003-0
Fax: 06332/8003-19
Berufsregeln:
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung
a) bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
oder
b) bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Neue Grünstraße 17, 10129 Berlin,www.s-d-r.org, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Rechtsanwältin Sonja Grass und Rechtsanwältin Barbara Schamma sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei den Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.